Wer ist zu benachrichtigen:

Tritt der Sterbefall zu Hause ein, benachrichtigen sie:

  1. den zuständigen Arzt, der den Totenschein ausstellt
    (dies kann ein Notarzt oder Ihr behandelnder Hausarzt sein). 
  2. Danach informieren Sie den Bestatter.
    Sie erreichen mich Tag und Nacht unter:
     0 54 21 / 22 39     oder     0 54 24 / 80 95 80 2

Tritt der Sterbefall im Krankenhaus, Altenheim oder ähnlichen Einrichtungen ein, wird der zuständige Arzt zur Feststellung des Todes und zur Ausstellung des Totenscheins in der Regel durch die Einrichtung benachrichtigt. 

Ihnen obliegt dann nur die Wahl und Benachrichtigung des Bestatters. Im allgemeinen können Sie der Einrichtung den gewünschten Bestatter bekannt geben, so dass diese direkt den Bestatter informiert.

Tritt ein Sterbefall durch Fremdeinwirkung ein (Unfall oder Mord) wird auf Grund "unnatürlicher Todesursache" die Ortspolizei eingeschaltet. In diesem Fall wird der Bestatter durch die Polizei informiert. Hinterbliebene können auch hier den von ihnen gewünschten Bestatter benennen.

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